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... es geht ja nur um mich ...

SOGAR WENN ich ein "nur" ein Einzelfall WÄRE und mit dieser Behauptung gerade "DAS" zum Ausdruck gebracht werden wollen würde, DANN WÄRE es doch EIN LEICHTES, ABHILFE zu schaffen, VORAUSGESETZT, DASS Mensch DEN WILLEN und DIE GRUNDHALTUNG dazu hat! -aber GENAU DAS GEGEN-ARGUMENT UND das GLEICHZEITIGE AKTZEPTIEREN des dargestellten Umstandes, seitens der Bundesregierung, ZEIGT und BEWEIST DEN MANGELNDEN WILLEN UND BEWEIST die SCHEINHEILIGEIT SOLCHER GEGEN- Agumente!

Verwaltungsgericht
Karlsruhe
Nördliche Hildapromenade 1

76133 Karlsruhe


Nagold, den 14.01.2010
Fax an: 0721/926 - xxxx



Leistungen nach dem Wohngeldgesetz WoGG
- Mein Widerspruch vom 11.05.2009 gegen die Wohngeldstelle Nagold
- Widerspruchsbescheid Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe vom 28.12.2009
KLAGE


Sehr geehrte Damen und Herren, 

aus gesundheitlichen Gründen reiche ich erst heute

Klage

gegen o. g. Widerspruchsbescheid ein.

Begründung:

Das BVerfG (Pressemitteilung des BVerfG vom 16. Oktober 2009 (2 Seiten) lege ich in den Anlagen anbei) wird Anfang des Jahres, voraussichtlich in den Monaten Januar bis März 2010, voraussichtlich feststellen (sofern es die Realität ENDLICH zur Kenntnis nehmen möchte), dass die Regelsätze für Erwachsene Einzelpersonen gem. SGB II i. V. SGB XII zu niedrig bemessen und unter zu Hilfenahme von Betrug und Rechtsbeugung (ZUMINDEST auf NICHT nachvollziehbare Weise) zustande gekommen sind. Grundlage hierfür ist LSG Hessen L 6 AS 336/07 (76 Seiten). Ich bitte Sie ZUMINDEST die 76 Seiten des LSG Hessen zur Kenntnis zu nehmen, ebenso die o. g. Pressemitteilung.

Auch ich habe im Juli 2006 Verfassungsbeschwerde eingereicht, aus demselben Grund in Grün (mich betrifft SGB XII). Die Begründungen sind dieselben, beziehen sich aber ansonsten auf eine Einzelperson OHNE Kind.

Der Umstand, dass ein Gesetz angewendet und zitiert wird, welches auf Grundlage von Betrug, Manipulation und Willkür und Rechtsbeugung zustande gekommen ist, macht ein Gesetzt NICHT rechtsmäßiger: es BLEIBT BETRUG und Willkür, etc., all das, was LSG Hessen feststellt und was ich in meiner ausführlichen Beschwerde ebenfalls festgestellt habe.

Die Rechenaufgabe fängt folgendermaßen an:

Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Summe X der notwendige Bedarf in Deutschland sei, den ein Mensch (Einzelperson) in Deutschland zum Leben braucht, um ein Menschenwürdiges Leben mit Teilhabe in bescheidenem Umfang in Deutschland führen zu können.

Von dieser Summe X werden dann alle weiteren §§ und Gesetze abgeleitet, sei es die Höhe der Regelsätze für die Ehepartner oder die einer eheähnlichen Gemeinschaft oder die der Kinder. Auch die Höhe der Grundsicherung (SGB XII) ergibt sich aus diesen Zusammenhängen/Ableitungen und die Höhe des Steuerfreibetrages, des Mindestlohnes, der Pfändungsfreigrenze und auch das zu ermittelnde Wohngeld. Zumindest müsste es so sein. Ansonsten würde sich alles ad absurdum führen.

Summe X wird in der Folge NICHT mehr beachtet, weil ja „ermittelt“ und so in der Folge „nur“ ob die Gesetze, die auf Summe X basieren, richtig angewendet werden.

MEINE Klage richtet sich also und insofern NICHT danach ob die Gesetze welche auf Summe X basieren richtig und oder falsch angewendet werden, sondern darauf, dass Summe X NICHT RICHTIG ermittelt wurde. Im Einzelnen:

NICHT mit der notwendigen Sorgfalt und verweise auf meine Verfassungsbeschwerde und auf o. g. LSG Hessen (76 Seiten) und benannte Zeugen.

Ein Gesetz, wie das WoGG, dass, wie in meinem Falle bspw. ermittelt, dass ich ab 01.01.2009 76,00 Euro Wohngeldzuschuss erhalte, bei einer Gesamteinnahme zum damaligen Zeitpunkt von Netto 704,00 Euro und einer Bruttomiete i. H. von damals 400,00 Euro (von der 338,30 Euro zu berücksichtigende Miete lt. WoGG) mag zwar in seiner Anwendung richtig sein, aber ignoriert eben die Tatsache und die Realität, dass 708,00 Euro - 400,00 Euro = 308,00 Euro sind, welche meine restlichen Fixkosten und Lebenshaltungskosten und Teilhabe am Leben OHNE Wohngeld decken sollen. Ignoriert des Weiteren die Tatsache, dass 308,00 Euro und 76,00 Euro mtl. 384 Euro betragen, auch wenn DIESE Tatsache zur Kenntnis genommen wird, aber das macht ja eben DIE IGNORANZ aus, DASS DAS, was zur Kenntnis genommen- ignoriert WIRD.

Der vom Gesetzgeber behauptete Betrag, der ein angeblich menschenwürdiges Leben in Deutschland darstellt, für eine erwachsene Einzelperson, beträgt zu diesem Zeitpunkt (2009) 351,00 Euro, der dem BVerfG zur Überprüfung (LSG Hessen s.o.) vorgelegt worden ist (Zeitraum 2004 = 345,00) und seitens mir (seit Juli 2006 dem BVerfG vorliegt und deren von mir am 19. Oktober 2009 beantragte richterliche Entscheidung im Dezember 2009, seitens des BVerfG abgelehnt) worden ist und zur endgültigen Entscheidung in Jan. bis März 2010 dem BVerfG ansteht, hat selbstverständlich auch Berücksichtigung in den zu ermittelnden WoGG zu finden. DIES ist bis dato vollkommen ignoriert und führt das WoGG ad absurdum.

In meinem Falle sieht das konkret so aus:

hätte ich, anstelle Wohngeld, ergänzende Sozialleistungen beantragt, würden die Sozialleistungen niedriger ausfallen ALS DAS Wohngeld, welches ich derzeit, bzw. zum damaligen Zeitpunkt/-raum gem. WoGG bewilligt bekommen habe (mtl. 76,00 Euro). UND/ABER: TROTZDEM DAS ich MIT Wohngeld etwas mehr mtl. zur Verfügung habe, als wenn ich ergänzende Sozialleistungen gem. SGB XII beantragt hätte, ist der Betrag, den ich INCL Wohngeld monatlich zum Leben zur Verfügung habe, IMMER NOCH EIN BETTRAG der ein Menschenwürdiges Leben in Deutschland NICHT führen lässt. Konkret ist dieser Betrag Nettorente 708,00 – Warmmiete 400,00 = ZWS 308,00 + Wohngeld 76,00 = ZWS 384,00 – SGB XII/SGB II 351,00 = 33,00 Euro mehr, als das, was seitens des Gesetzgebers behauptet wird das Mindeste zu sein, was ein Mensch in Deutschland für ein menschenwürdiges Leben braucht, nämlich angeblich 351,00 Euro mtl.

Maßgeblich hierfür ist SUMME X (!!!) und NICHT die richtige oder falsche Anwendung des WoGG, der Gesetze zu SGB XII oder SGB II. DAS IST DAS Problem !!! DAS Problem also IST dass Summe X als Berechnungsgrundlage dient, weil behauptet wird, dass Summe X DAS IST was ein Mensch braucht um ein menschenwürdiges Leben in Deutschland gem. GG und Verfassung führen zu können und die zu ermitteln hat (als Wertmass / Berechnungsgrundlage / Maß dient) ob ich oder all die anderen nun bedürftig sind (oder nicht) und einen Anspruch auf, sei es nun Wohngeld, Leistungen nach SGB II oder SGB XII haben. DAS IST DAS Problem, NICHT ob „richtig ermittelt“ wurde. ES GEHT UM SUMME X und NICHT um die Anwendung der §§ der entsprechenden Gesetze. Es geht NICHT darum ob SGB II, SGB XII oder WoGG richtig angewendet wurden oder worden sind. Es geht darum, dass 351,00 als Berechnungsgrundlage und als abgeleitete Berechnungsgrundlage NICHT stimmt, weil eine Einzelperson von 351 Euro mtl KEIN menschenwürdiges Leben, wie es in GG und Verfassung definiert ist, führen kann. Des Weiteren verweise ich auf die Schwierigkeiten, die BtDrs. 16/13791 aufgeführt sind! Die Gerichte sind also überfordert mit der Aufgabe, die ich hier aufgebe, weil die Gerichte und Verwaltung eben „nur“ feststellt ob ein Gesetz richtig angewendet wird, aber eben nicht feststellt, dass Betrug die Grundlage ist und all das, was LSG Hessen (s.o.) benennt.

Insofern müsste dieser Sachverhalt dem BVerfG zur Überprüfung gegeben werden, wie der Sachverhalt des LSG Hessen dem BVerfG zur Überprüfung gegeben worden ist.

Nun besteht selbstverständlich die Gelegenheit dieses Verfahren so lange ruhen zu lassen, bis das BVerfG dieses Jahr 2010 entscheiden wird und die Zusammenhänge und Auswirkung auf Mindestlohn, Steuerfreibeträge, Pfändungsfreigrenze, Wohngeld, SGB XII und SGB II benennt oder eben auch nicht und dann DIESEN Fall dem BVerfG zur Überprüfung als Präzedenzfall vorzulegen.

Ich möchte an dieser Stelle auch nochmals betonen, was ich schon tausendmal betont habe: der Umstand dass ich arbeitsunfähig berentet, ANSTELLE arbeitsfähig und arbeitssuchend bin, darf mir insofern NICHT zum Nachteil gereicht werden, dass ich demselben Druck ausgesetzt bin, dem ein Bezieher von SGB II ausgesetzt ist, weil diese EBEN ALS arbeitsfähig gelten (auch wenn „diese Praxis“ meinerseits auch zu kritisieren ist, weil es … ), IM GEGENSATZ zu mir. Die Behauptung oder den Eindruck erwecken zu wollen, dass (384,00 – 351,00) 33,00 Euro den Druck ausgleichen, hat, wenn man mir schon keinen Glauben schenken mag, ZUMINDEST das LSG Hessen WIDERLEGT.

Dass ich die Diagnose Borderline, mit Verdacht auf Asperger Syndrom habe (bei Fragen wenden Sie sich bitte an das BA Tempelhof-Schöneberg von Berlin, dort an den SpD und oder an meine Rentenstelle DRV Bund) und traumatisiert worden bin, darf mir NICHT angelastet werden, erst recht nicht, dass ich auf dieser Grundlage erwerbsunfähig berentet und arbeitsunfähig und nicht mehr belastbar bin. Mit der Anerkennung der Wahrheit und der Fakten, seitens all der Menschen, die ich um Hilfe bat, wären meine Traumatisierungen und Retraumatisierungen, auch seitens der Ärzte, Staatsanwälte, Bezirksamt (BA Tempelhof-Schöneberg von Berlin) Gerichte, wie SG Berlin, LSG Berlin-Brandenburg und BVerfG u. a. leichter zu ertragen und hätten die Möglichkeit der Ausheilung. Aber die Fakten und die Realität zu leugnen, erst recht auf Kosten meiner Gesundheit, seitens aller benannten Beteiligten (die wenigen Ausnahmen bestätigen die Regel !!!) trägt NICHT zu meiner Genesung und Verarbeitung meiner Traumatisierungen und Retraumatisierungen bei, auch- und erst recht nicht, mich zum Objekt staatlichen Handelns zu machen.

Ich muss an dieser Stelle aufhören zu begründen und reiche weitere Begründungen nach, weil es mich so viel Kraft kostet und ich sonst im Film lande.

Ich bitte zu beachten UND ZUR KENNTNIS zu nehmen, OHNE zu ignorieren, dass meine Rechtsmittel UND Begründungen sich AUCH aus diesen- und den/ALLEN weiterführenden Links ergeben:

http://freenet-homepage.de/borderline44/ - meine Homepage (Hauptseite)

http://freenet-homepage.de/borderline44/page125782feaa2.html - Rechtsmittel

http://freenet-homepage.de/borderline44/page1238cc7bc77.html - Hartz IV

http://freenet-homepage.de/borderline44/page126039acdff.html - Schande!

http://www.jappy.de/user/borderline44/ms/54171 - Sozialpolitik

http://freenet-homepage.de/borderline44/page1238db4317c.html - Alice Miller

http://www.jappy.de/user/borderline44/gb - siehe hier meinen GB-Eintrag v. 03.01.2010 um 04:48 Uhr – Meine gemachten Erfahrungen

http://freenet-homepage.de/borderline44/page1261d0a4626.html - offene Briefe (die im Inhalt übertragbar sind)

All diese Zusammenhänge MÜSSEN zur Kenntnis genommen- und dürfen NICHT weiter ignoriert werden! All diese Fakten und Tatsachen haben Auswirkung auf Summe X des WoGG, das muss dem BverfG zum/im Normenkontrollverfahren vorgelegt werden, wenn all die Fakten ihren Zuständigkeitsbereich sprengen.

Weitere Begründung folgt (aus gesundheitlichen Gründen), es sei denn, diese ausführlichen Begründungen reichen aus, die Mauer der Ignoranz und den Selbstbetrug, auf Kosten solcher wie mich, zu durchbrechen und anzuerkennen, dass es sich mit KEIN menschenwürdiges Leben in Deutschland führen lässt.

Abschließende Bemerkung: ich habe weder einen Führerschein noch ein Auto (bin in Berlin (Westteil) geboren und habe dort, aufgrund der Infrastruktur und des Nahverkehrssysthemes, KEINEN Führerschein gebraucht) und bin auf Infrastruktur angewiesen, dazu gehört auch der öffentliche Nahverkehr, welcher über die Ortschaften, die zu Nagold gehören, hinausgeht.

Ich bitte zusätzlich zu berücksichtigen:

Nahrung und Gesundheit sind „Angelegenheiten“, die ZEITNAH wichtig sind und im Falle der Nahrung ZEITNAH zugeführt werden muss! Insofern: DAS VERFAHREN EILT! Alles Andere IST Unterlassen und Körperverletzung, zumindest der Verdacht auf- und im Falle eines Falles ein Straftatbestand. Auch der Versuch ist und wäre strafbar. Leider habe ich noch keinen fähigen Rechtsanwalt gefunden, der Präzedenzfälle mit mir schaffen möchte, geschweige denn, dass ich das Geld habe mir einen RA leisten zu können. Zusätzlich ist DAS:

http://freenet-homepage.de/borderline44/page123d629d980.html - (Aktuelles) u. a. YouTube-Video: Staat-Recht=Maffia – Zusammenschnitt eines Gespräches zwischen Prof. Hans-Joachim Selenz und Michael Vogt (secret-tv) über Regierungskriminalität und dem Ende des Rechtssysthems der BRD – entnommen den NDS vom 12.10.2009 (http://www.nachdenkseiten.de/?p=4254#h06)

ein weiteres Problem.

Vielleicht findet sich ja in Ihrem Gericht ein so couragierter Richter, wie Richter Borchert, vom LSG Hessen (s.o.), bzw. hier: http://www.hartz4-plattform.de/images/EchoOnl_Borchert-Interview.pdf - die Sätze wurden passend gerechnet.

Mit freundlichen und hoffnungsvollen Grüßen



Anita W. - http://freenet-homepage.de/borderline44/
(Adresse NEU AB 08.03.2010: http://www.borderline44.homepage.t-online.de)


Verwaltungsgericht Karlsruhe - 16.03.2010

Verwaltungsgericht Karlsruhe - 26.04.2010 ~ siehe dazu:

Ich brauch´noch was ...

Verwaltungsgericht Karlsruhe - 30.04.2010


Hartz IV Ausschuss - Zitatausschnitt aus meinem Blogeintrag

>>> Antrag DIE LiNKE: Bt.-Drs. 17/2934
Regelleistung auf Basis EVS 2003 - info also 2010 Heft 2 Seite 64
Ausschussdrucksache 17(11)309 <- (PDF 9,35 MB) s.a. S. 266 ff. - Guido Grüner
ZIRKELSCHLÜSSE u.a.: Wohngeld! (s.o. PDF S. 267 ff.) beachte § 339 StGB!
Zitatausschnitte Guido Grüner S. 266 ff.:

>>> Zusammenfassung:

Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber, Regelleistungen und Regelsätze unter Beachtung der Menschenwürde nachvollziehbar und realitätsgerecht zu bestimmen und ein menschenwürdiges Leben auch
von Kindern, Jugendlichen und Menschen
mit besonderem Bedarf zu sichern. Diesem Anspruch kommt der vorgelegte Gesetzentwurf nicht nach.
Im folgenden wird dargelegt und begründet,
dass

- die Regelleistung zu niedrig angesetzt wurde und mit diesem Gesetz für rund 20 Millionen Menschen allein in der Bundesrepublik mittelfristig ein Leben in Mangel und Unterversorgung festgeschrieben würde (vgl. S. 3),

- Unterversorgung in Folge unzureichender Regelleistung nach Aussagen aus der Wissenschaft wie auch verbreiteter Lebenserfahrung an den Beträgen für wichtige
Ausgabengruppen wie Ernährung,
Bekleidung, Mobilität ohne weiteres abzulesen ist (vgl. S. 6 - 9),

– es ein gemeinsames Interesse von Arbeitnehmer/innen, Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wie auch den Erzeugern von Lebensmitteln gibt, die Regelleistung deutlich anzuheben, allein für Lebensmittel um mindestens 80 Euro (näher ausgeführt am Beispiel von Lebensmitteln, S. 7, und Textilien, S. 8),

... (...) ...

II. Sicherung des Existenzminimums ist keinesfalls nur eine Frage der Absicherung einer kurzfristigen Notlage – der Stellenwert von Regelsatz (§ 27a ff. SGB XII) und Regelleistung (§ 20 SGB II):

Mit der Festlegung des gesellschaftlichen Existenzminimums über die Höhe von Regelsatz / Regelleistung wird über gesellschaftliche Teilhabe oder Ausgrenzung,
menschenwürdiges Leben oder Unterversorgung in allen Lebensbereichen von mehr als 20 Millionen Menschen allein in der Bundesrepublik entschieden.

Im Zusammenhang mit der Debatte um die Neufestsetzung der Regelleistung heißt es mitunter, die Leistungen von Hartz IV sicherten nur einen zeitlichbegrenzten Übergang, quasi einen Unterbrechungszeitraum von Lebensabschnitten mit durchweg Existenz sichernden Einkommen (z. B. durch Erwerbseinkommen mit gesellschaftlich durchschnittlichem Niveau). Das ist unzutreffend. Vielmehr wird mit der parlamentarischen Entscheidung über Regelleistung und Regelsatz über das dauerhaft oder zumindest für lange Jahre bestehende Einkommens- und Existenzniveau vieler Bevölkerungsgruppen entschieden, zusammen von rund einem Viertel der Einwohner/ innen. Dazu gehören unter anderem:

* Einzelpersonen und Familien im Bezug von Leistungen aus SGB II ohne Erwerbsarbeit,

* Erwerbsunfähige und Rentner/innen mit Leistungsansprüchen nach dem SGB XII,

* Beziehende von Arbeitslosengeld I die aufstockendem Arbeitslosengeld II,

* Beschäftigte mit geringen Einkommen, seien sie geringfügig, teilzeitig, in Arbeitnehmerüberlassung, oder in Vollzeit zu Hungerlöhnen beschäftigt,

* Beschäftigte mit Arbeitsverhältnissen mit Mindestlohnvereinbarungen, da das Hartz-IV-Niveau immer auch Maßstab gebend für derartige Abkommen ist. Oft liegen diese Einkommen aber nur ein wenig über dem Existenzminimum,

* Menschen in Arbeitsgelegenheiten, Bürgerarbeit oder anderen Tätigkeiten, die keine oder nur sehr eingeschränkte Arbeitnehmerrechte haben (z.B. Praktika, Arbeitserprobung),

* Kleinselbständige und Landwirte mit Einkommen unter- oder nur knapp oberhalb der Sozialhilfeschwelle,
 
* Personen mit ergänzendem Wohngeldbezug unter- oder knapp oberhalb der Sozialhilfeschwelle,

* Familien mit Bezug von Kinderzuschlag nach dem BKGG,

* eine erhebliche Zahl der Familien mit Bezug von Elterngeld,

* Flüchtlinge mit einem Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

* alle Steuerzahler/innen, bei denen die Höhe des von Existenzminimum abhängigen Steuerfreibetrages über das ihnen verfügbare Nettoeinkommen direkt entscheidet und

* viele weitere Menschen in der „versteckten Armut”.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Über zentrale Bereiche des Lebens dieser Menschen wie Ernährung, Getränke, Kleidung, Einrichtung, Kultur, Kommunikation,
Mobilität, Bildung, Freizeit, Sport, Erholung, Reisen, Dienstleistungen, Altersvorsorge, Hygiene und Gesundheit entscheiden die Abgeordneten des Bundestages mit Zusammensetzung und Betrag der Regelleistung direkt oder nur wenig vermittelt (z.B. über den Steuerfreibetrag in Höhe des gesellschaftlichen Existenzminimums).

Die Abgeordneten entscheiden darüber, ob rund ein Viertel der Bevölkerung von gesellschaftlicher Teilhabe und Entwicklung einkommensseitig immer weiter
abgekoppelt wird, ob der dieser Bevölkerungsgruppe zuzurechnende Anteil der Bevölkerung weiter wachsen wird, ob die diesbezügliche ‘Spaltung’ der Gesellschaft
vorangetrieben, aufgehalten oder – was dringend erforderlich wäre – umgekehrt wird. <<<

... SELBER weiterlesen, BIS S. 276! Guido Grüner BESTÄTIGT meine SEIT 2005 EINGEREICHTEN UND ABGESCHMETTERTEN Rechtsmittel!  <<< Ende - Zitatausschnitt aus meinem Blogeintrag 


Argumente GEGEN Hartz IV - Zitatausschnitte aus meinem Blogeintrag:

>>> Beschluss II ZR 117/08 des BGH v. 6. April 2009! - Zitatausschnitt:

>>> Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Wenn das Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise verletzt. <<<

im üblichen Sprachgebrauch nennt man das Ignoranz.

... (...) ...

Hausstein - Was der Mensch braucht März 2011 - Zitatausschnitt:

>>> VI. Auswertung:
Kategorie Betrag/Monat Regelsatz aktuell
Lebens- und Genussmittel
256,33 €
Hygiene, Reinigung, Gesundheit
77,01 €
Bekleidung
21,46 €
Einrichtungsgegenstände
34,65 €
elektrische Haushaltsgeräte
29,94 €
Gebrauchsgüter
4,34 €
Bildung, Kommunikation, Freizeit, Mobilität
161,64 €
Sonstiges
112,08 €
GESAMT 697,45 € 697,45 € 364,00 €

... (...) ...

VII. Bewertung:
Auch die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgenommene Neuermittlung des Regelsatzes erweist sich bei detaillierter Überprüfung als eklatant zu niedrig. Den Betroffenen werden ein weiteres Mal die verfassungsrechtlich zugesicherten Teilhaberechte durch eine politisch motivierte Entscheidung vorenthalten. Damit ignoriert die Bundesregierung nicht nur die im BVerfG-Urteil explizit benannten Grundsätze der Bedarfssicherung und Realitätsgerechtigkeit, sondern verstößt ein weiteres Mal gegen das Grundgesetz, welchem sie verpflichtet ist.

... (...) ...

Die rein physische Existenz kann für die Betroffenen zwar aufgrund der nur geringfügigen Differenz zwischen dem Regelsatz und den realen unabweisbaren Kosten als in großen Teilen gesichert angesehen werden. Jedoch wird jede darüber hinausgehende Handlung ebenso zuverlässig ausgeschlossen. Dies betrifft einerseits gesellschaftliche wie auch kulturelle Teilhabemöglichkeiten, welche damit die sozialen Interaktionen der Hilfeempfänger größtenteils verhindern. Gleichfalls sind unter diesen Umständen Ersatzbeschaffungen für defekte Einrichtungsgegenstände oder Elektrogeräte verunmöglicht worden. Dies konterkariert besonders die vor kurzem verordnete Richtlinie, welche zukünftig die Betroffenen zur Rücklagenbildung von 52 Euro für häusliche Anschaffungen verpflichtet. Wird doch genau dies durch die extreme Bedarfsunterdeckung verhindert.

Die zuvor festgestellte Sicherung der rein physischen Existenz lässt ebenfalls, über die bisher schon genannten Punkte hinaus, keinerlei Möglichkeiten zum Kauf von Bekleidung für die Betroffenen zu. Dies führt zwangsläufig dazu, dass sie schon abgenutzte oder gar defekte Kleidung weiterhin tragen müssen. Aus diesem Grund ist bei den meisten Betroffenen von einem erzwungen-„freiwilligen“ Rückzug aus der Öffentlichkeit, aus Scham oder aus Angst vor Diffamierung, auszugehen. Dies sorgt in hohem Maße zu Verlusten von sozialen Interaktionen und zerstört in seiner dauerhaften Wirkung bestehende soziale Kontakte. Im Ergebnis führt diese Entsozialisierung kurzfristig zur personellen Vereinsamung und langfristig zu Depressionen und häufig damit einhergehenden psychosomatischen Erkrankungen.

Somit muss konstatiert werden, dass die gezielte politische Fehlinterpretation des BVerfG-Urteils vom 09.02.2010 und die daraufhin, unter der Prämisse der Betragsminimierung, durchgeführte Neuermittlung des Regelsatzes einen schweren Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Sozialstaatsgebot und die europäischen Menschenrechte darstellen. Die Hilfeempfänger werden in erheblichem Maße von elementaren Teilhaberechten wie auch grundlegenden Lebensnotwendigkeiten abgeschnitten. Ist es schon skandalös genug, dass diese Grundrechte nach einem Gang durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht über einen Zeitraum von fünf Jahren eingeklagt werden mussten, so muss diese erneute eklatante Rechtsverletzung umso schwerer bewertet werden.

Insofern erscheint es gerechtfertigt zu hinterfragen, inwieweit diese dauerhafte, schwere Missachtung eines höchstrichterlichen Urteils sowie des deutschen Grundgesetzes durch Parteien und Politiker einen juristisch zu ahndenden Tatbestand darstellen. Umso mehr ist dies in Betracht zu ziehen, wenn durch Politiker und weitere öffentliche Meinungsführer öffentlich Verdächtigungen, Übertreibungen, Pauschalierungen, nichtbelegbares und selbstgeschöpftes Daten- und Zahlenmaterial und weitere Unwahrheiten zu den Hilfeempfängern und ihren Verhältnissen verbreitet werden, um auf diese Weise das Meinungsbild gegenüber den Betroffenen in breiten Teilen der Bevölkerung nachhaltig schwer zu beschädigen.

VIII. Schlussfolgerungen:
Sowohl die Art und Weise des Zustandekommens als auch das Ergebnis des aktuellen Regelsatzes von 364 Euro beweisen die Nichtbereitschaft der politischen Parteien zu einer sachgerechten Lösung, die den vorgegebenen Kriterien des BVerfG-Urteils und den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Ein erneuter Gang durch die Instanzen, welcher eine ähnliche Verfahrensdauer mit sich führen würde, ist den Betroffenen kein weiteres Mal zuzumuten. Erst recht nicht, wenn, wie im Zuge des letzten Urteils geschehen, die rückwirkende Richtigstellung vom BVerfG aus Staatsbudgetgründen ausgeschlossen wird, obwohl sie an anderen Stellen, beispielhaft der Bankenrettung, jedoch keinen Hinderungsgrund darstellten. Darüber hinaus haben die gerade zurückliegenden Abläufe eindrucksvoll bewiesen, dass auch ein mögliches erneutes BVerfG-Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nicht zwangsweise zu einer verfassungsgemäßen Neuberechnung führt.
<<<

Ich zitiere an dieser Stelle NOCHMALS GESONDERT:

>>> Somit muss konstatiert werden, dass die gezielte politische Fehlinterpretation des BVerfG-Urteils vom 09.02.2010 und die daraufhin, unter der Prämisse der Betragsminimierung, durchgeführte Neuermittlung des Regelsatzes einen schweren Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Sozialstaatsgebot und die europäischen Menschenrechte darstellen. ...

... (...) ...

Insofern erscheint es gerechtfertigt zu hinterfragen, inwieweit diese dauerhafte, schwere Missachtung eines höchstrichterlichen Urteils sowie des deutschen Grundgesetzes durch Parteien und Politiker einen juristisch zu ahndenden Tatbestand darstellen.
<<<

Realitätsüberprüfung 2011  <<< Ende - Zitatausschnitte aus meinem Blogeintrag

ÜBERLEBEN in Deutschland - mit Hartz IV ...  

WER steht für den Anderen auf ...  

BSG kippt Freiburger Mietobergrenzen - Zitat:

>>> 18.04.2011

Am Mittwoch hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die von der Stadt Freiburg festgelegten „Mietobergrenzen“ für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger als rechtswidrig verworfen (B 14 AS 106/10 R). Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Stadt haben.

... (...) ...

Die Stadt hat die „Mietobergrenzen“ bislang ohne jede Prüfung, ob Wohnungen zu diesen Mieten in Freiburg überhaupt angeboten werden, festgesetzt (Gemeinderatsdrucksache G-07/191 vom 14.9.2007). Das Sozialgericht Freiburg und das Landessozialgericht in Stuttgart hatten dieses Verfahren nicht beanstandet. Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Konzeptes zur Bestimmung der „Mietobergrenze“ hat das höchste deutsche Sozialgericht nun klargestellt, dass es so nicht geht. Das Verfahren wurde mit einem klaren Auftrag an das Landessozialgericht (LSG) zurückverwiesen: Das LSG muss nun prüfen, in welcher Zahl Wohnungen, die für Grundsicherungsempfänger angemessen sind, überhaupt angemietet werden können. Das wird voraussichtlich zu einer deutlichen Erhöhung der „Mietobergrenzen“ führen.
<<<

S 21 AS 133/06 ER SG Detmold Kontoauszüge nicht Leistungserheblich  

Gewalt gegen Säuglinge -oder: wie man das logische Denken zerstört ...

Der lange Weg zur gewaltFREIEN Erziehung ...

OHNE Empathie KEINE Demokratie!

NUR WER FÜHLT ist IN DER LAGE Recht von Unrecht zu unterscheiden.


Der Aufrechte Gang -
Rede v. 18.03.2010

Wolfgang Neskovic - Vita

Er MUSS es wissen ... !!!

Er AUCH !!! ~


Ein Fall für den Verfassungsschutz ~

NRW-FDP

Siehe auch:

NDS vom 07. April 2010 ~ Das Bankentribunal -  ~ Zivilgesellschaftliche Anklage

sowie
 
Mythen der Krise – Einsprüche gegen falsche Lehren aus dem großen Crash
und

Über die Gleichursprünglichkeit von Liberalismus und »rassischer« Sklaverei

und meinen Blogeintrag Das Bankentribunal !

Playlist (borderlinesvideo) Das Bankentribunal.



WIE es sich so lebt - 2010   

WIE es sich SO LEBT - 2011 

WIE es sich SO lebt - Monat Mai 2011

WIE es sich SO lebt - Monat Juni 2011 









Siehe auch:

Schande! ~ Offene Briefe ~ CLEANSTATE

Zurück zu:
Rechtsmittel
GEZ
BVerfG

Versuch einer Zusammenfassung

>>> Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung
des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht
im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig. <<< BVerfG 09.02.2010

WIE es sich SO lebt - Monat Mai 2011   

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